Datenübernahme Import
Wichtiger
Hinweis: Beim Fahrtenbuch ist aus
steuerrechtlichen Gründen ein Import von Alt- oder
Fremddaten in die Software oder eine neuere Version nicht
angebracht. Im Falle einer Steuerprüfung würde sich nämlich
die Frage stellen, wie etwa ältere Daten in eine Software
kommen, die es zum Zeitpunkt der erfaßten Fahrten noch gar
nicht gab. Hier werden Sie in Erklärungsnöte kommen und
sich mit dem Vorwurf der Datenmanipulation konfrontiert
sehen. Auch größere Imports aus Fremdquellen rufen den
Verdacht hervor, nur durchgeführt worden zu sein, um im
Zuge des Imports unerlaubte Änderungen an den Daten
vorzunehmen. Ratsam ist daher eine Stichtagsregelung, bei
der Sie mit einer neuen Version beginnen wie mit einem
leeren Papier-Fahrtenbuch, nämlich bei Null bzw. mit einem
Anfangskilometerstand zum Tag X. Mehr zum Thema Recht und
Steuern
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